Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Parken Sie nicht auf der gestreiften Fläche neben einem Behindertenparkplatz, denn sie dient Rollstuhlfahrern zum Ein- und Aussteigen.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie kommen aus Wisconsin und sind Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis ist in den meisten US-Bundesstaaten und in vielen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
Wisconsin-Besucher
Besucher aus einem anderen US-Bundesstaat: Ihr Parkausweis ist in Wisconsin gültig.
Besucher aus dem Ausland: Ihr Parkausweis ist in Wisconsin gültig.
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Parken auf Straßen
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
Sie können zeitlich unbegrenzt parken, wenn die Höchstparkdauer mindestens 30 Minuten ist und es keine örtliche Sonderregelung gibt.
Uns liegen derzeit keine Informationen vor, ob das Parken an Parkuhren für Sie gebührenpflichtig ist.
Autofahrer mit sichtbar angebrachtem Behinderten- bzw. Versehrten-Parkausweis können auf einem städtischen Parkplatz gebührenfrei parken, wenn die Höchstparkdauer mindestens 30 Minuten ist.
Wir haben derzeit keine weiteren Informationen über Parkerleichterungen. Informieren Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
Je nach Parkplatz/Parkhaus gibt es unterschiedliche Parkerleichterungen. Beachten Sie daher die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal. |