Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie kommen aus Victoria und sind Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in allen Bundesstaaten und Territorien Australiens und in vielen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Besucher aus dem Ausland Ihr Parkausweis gilt nicht in Victoria, Sie können damit aber einen Kurzzeit-Parkausweis beantragen. Schicken Sie den Antrag und eine Kopie Ihres eigenen Parkausweises mit Angabe des Ein- und Ausreisedatums und Ihrer Adresse bei Einreise in Victoria mindestens einen Monat vor Einreise per Fax oder Post an: VicRoads, Disabled Persons Parking Scheme, 60 Denmark Street, Kew 3101, Australien (Fax + 61 (0) 3 9854 2918). Der Kurzzeit-Parkausweis von VicRoads gilt in allen Bundesstaaten und Territorien Australiens. |
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot; parken Sie nicht in Ladezonen und für Busse reservierten Zonen oder im Halteverbot.
Sie können auf einem mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken, jedoch müssen Sie die Parkgebühr bezahlen.
Auf normalen Parkplätzen können Sie doppelt so lange wie erlaubt parken, Sie müssen jedoch die Parkgebühr bezahlen.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Hier gibt es unterschiedliche Regelungen. Beachten Sie die Parkhinweise bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal. |