Parkplätze
Behindertenparkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie kommen aus Israel und sind Inhaber eines Parkausweises Da wir keine Informationen haben, ob Ihr Parkausweis in anderen Ländern der Welt gültig ist, sollten Sie sich vor Ort informieren. Israel-Besucher Es gibt keinen vorrübergehenden Parkausweis für behinderte Touristen. Ihr Parkausweis ist in Israel nicht gültig. |
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot. Parken Sie nicht an Bushaltestellen/Taxiständen, Kreuzungen oder Stellen, an denen Sie den Verkehr behindern oder gefährden. Sie können nicht auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen parken. An Parkuhren können Sie nicht kostenlos und zeitlich unbegrenzt parken. Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen, nicht zeitlich unbegrenzt parken. Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Sie können nicht auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen parken. Parkplätze und Parkhäuser sind für Sie gebührenpflichtig. Bitte benutzen Sie die gewöhnlichen Parkplätze in Parkhäusern. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal. |