Parkplätze Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Wo gilt Ihr Parkausweis? Sie sind Zypriote und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Zypern-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Zypern gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Zypern gültig.
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot.
Fahren oder parken Sie nur in Fußgängerzonen, wenn örtliche Sondergenehmigungen dies ausdrücklich erlauben.
Kostenpflichtiges Parken ist für Inhaber eines Parkausweises in den meisten Gegenden kostenlos und ohne zeitliche Beschränkung möglich. Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort.
Die zeitliche Parkbeschränkung an Straßen, an denen das Parken zwar kostenlos jedoch zeitlich begrenzt ist, gilt nicht für Inhaber eines Parkausweises.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Einige Parkplätze/-häuser erlauben kostenfreies Parken für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
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