Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Brite und Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
Besucher im Vereinigten Königreich:
Besucher aus einem EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis gilt im Vereinigten Königreich.
Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Mitgliedstaat: Die Gültigkeit Ihres Parkausweises liegt im Ermessen der örtlichen Polizei und Behörden. Die britische Regierung empfiehlt, den Parkausweis mitzuführen und dessen Gültigkeit vor Ort prüfen zu lassen. Parken Sie nicht ohne offizielle Genehmigung.
Parkscheibe: Der britische Parkausweis ist zusammen mit einer Parkscheibe zu verwenden. Allerdings werden Besuchern aus anderen Ländern, die die Parkscheibe nicht auslegen, die gleichen Parkerleichterungen eingeräumt. |
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Parken auf Straßen
London
Ihr Parkausweis gilt nicht im Zentrum von London. Für nähere Informationen siehe http://www.bluebadgelondon.org.uk/index.htm
In anderen Teilen Londons ist Ihr Parkausweis gültig.
England, Wales, Schottland und Nord-Irland
Sie dürfen im Parkverbot parken (einfache oder doppelte gelbe Linie am Straßenrand), wenn Sie den Verkehr nicht behindern oder gefährden.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Einige Parkplätze/-häuser erlauben kostenfreies Parken für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
Besucher im Vereinigten Königreich – gilt NUR für Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis.
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