Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Slowene und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Slowenien-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Slowenien gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Uns liegen derzeit keine Information vor, ob Ihr Parkausweis in Slowenien gültig ist. |
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Parken auf Straßen
Sie sind Slowene und Inhaber eines Parkausweises
Sie können im Parkverbot bis zu zwei Stunden parken, dürfen den Verkehr jedoch nicht behindern oder gefährden.
Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.
Sie müssen für das Parken auf kostenpflichtigen Parkplätzen bezahlen und dürfen die bezahlte Parkdauer nicht überschreiten.
Falls Sie auf dem Gehsteig parken dürfen, müssen Sie sicherstellen, dass wenigstens noch 1,6 m Gehsteig für die Fußgänger vorhanden sind. Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Einige Parkplätze/-häuser erlauben kostenfreies oder kostengünstigeres Parken für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
Slowenien-Besucher – gilt NUR für Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |