Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Portugiese und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Portugal-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Portugal gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Portugal nicht gültig, jedoch können Sie einen Kurzzeitausweis beantragen. Wenden Sie sich an folgende Adresse (auch per Fax): INSTITUTO da MOBILIDADE e TRANSPORTES TERRESTRES Av, das Forças Armadas, 40 1649-022 Lisboa PORTUGAL Fax: + 351 217 973 777 |
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot, außer wenn es sich um einen Notfall handelt bzw. nur für eine kurze Zeit ist und den Verkehr nicht behindert oder gefährdet.
Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.
Sie müssen auf gebührenpflichtigen Parkplätzen auch bezahlen und dürfen die bezahlte Parkdauer nicht überschreiten.
Die zeitliche Parkbeschränkung auf kostenlosen, jedoch zeitlich begrenzten Parkplätzen, gilt auch für Sie.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Es gibt keine Sonderregelungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis.
Portugal-Besucher – gilt NUR für Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |