Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Pole und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Polen-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Polen gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Polen gültig. |
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot.
Sie können auf einer Straße mit wechselseitigem Parkverbot (gerade und ungerade Tage) auf beiden Seiten parken, vorausgesetzt Sie behindern oder gefährden nicht den Verkehr.
Parken Sie nur in Fußgängerzonen, wenn örtliche Beschilderung dies erlaubt.
Wahrscheinlich ist es erlaubt, in eingeschränkte Verkehrsbereiche zu fahren, wir empfehlen Ihnen jedoch, sich zunächst vor Ort zu informieren.
In einigen Gegenden können Sie kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung auf kostenpflichtigen Parkplätzen parken, jedoch nur auf einem mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz. Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort.
Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen, für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist, zeitlich unbegrenzt parken.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Generell gibt es keine Parkerleichterungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis, allerdings kann es örtliche Ausnahmen geben. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
Polen-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |