Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind oder sich vor einem Privathaus befinden. Wo gilt Ihr Parkausweis? Sie sind Malteser und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Malta-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Malta gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Wenden Sie sich vor Ihrer Reise nach Malta an die maltesischen Behörden Kummissjoni Nazzjonali Persuni b'Diżabilita' (E-Mail helpdesk@knpd.org). |
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot. Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen. In einigen Gegenden können Sie auf gebührenpflichtigen Parkplätzen kostenfrei und ohne zeitliche Beschränkung parken, jedoch nur auf einem mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz. Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort. In Valletta und einigen anderen Gegenden dürfen Sie kurzzeitig in Zonen oder auf Parkplätzen parken, die für Anwohner reserviert sind. Informieren Sie sich vor Ort. Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Auf einigen Parkplätzen/Parkhäusern können Sie kostenfrei parken und/oder die bezahlte oder maximale Parkdauer überschreiten. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal. Malta-Besucher – gilt NUR für Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |