Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Litauer und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Litauen-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist möglicherweise in Litauen nicht gültig. Informieren Sie sich vor Ort. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist möglicherweise in Litauen nicht gültig. Informieren Sie sich vor Ort. |
|
Parken auf Straßen
Bevor Sie in Litauen Parkerleichterung in Anspruch nehmen, sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr Parkausweis dort gültig ist.
Sie können im Parkverbot parken, vorausgesetzt Sie behindern oder gefährden nicht den Verkehr. Beachten Sie die Hinweisschilder.
Sie können in Zonen, die für den Verkehr gesperrt sind, parken. Nutzen Sie diese Parkerleichterung nur im Notfall.
Sie können auf gebührenpflichtigen Parkplätzen kostenfrei und ohne zeitliche Beschränkung parken, jedoch nur auf einem mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz.
Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen, für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist, zeitlich unbegrenzt parken.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Einige Parkplätze/-häuser erlauben kostenfreies Parken für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis, allerdings nur auf den mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Flächen. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal. |