Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Liechtensteiner und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Liechtenstein-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Liechtenstein gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Liechtenstein nicht gültig. |
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot.
Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen.
Sie müssen für das Parken bezahlen und dürfen die bezahlte Parkdauer nicht überschreiten.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Es gibt keine Parkerleichterungen auf Parkplätzen und in Parkhäusern –Sie müssen für das Parken bezahlen und dürfen die bezahlte Parkdauer nicht überschreiten.
Liechtenstein-Besucher – gilt NUR für Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |