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Island

Iceland

Island hat den Parkausweis gemäß einheitlichem Gemeinschaftsmodell eingeführt


Parkplätze


Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.

 

Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.

 

Wo gilt Ihr Parkausweis?


Sie sind Isländer und Inhaber eines Parkausweises

Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig.

 

Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.

 

Island-Besucher

Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Island gültig.

 

Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Island gültig.

 

Parken auf Straßen


Parken Sie nicht im Parkverbot.

 

Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.

 

Die Sonderregelungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis variieren hinsichtlich Parkgebühren und Parkzeit.

 

Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort.

 

Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern


Die Vergünstigungen auf Parkplätzen/in Parkhäusern können variieren. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.

 

Irland-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis.

 

Island-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis

 

Click here to print notice

 

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