Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Isländer und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Island-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Island gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Island gültig. |
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot.
Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.
Die Sonderregelungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis variieren hinsichtlich Parkgebühren und Parkzeit.
Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Die Vergünstigungen auf Parkplätzen/in Parkhäusern können variieren. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
Irland-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |