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AsienWillkommen auf den Asien-Seiten des FIA-Leitfadens zur Verwendung des Parkausweises für Behinderte. Lesen Sie diese Seite und klicken Sie dann auf das Land, in das Sie reisen möchten.
Nach unserer Kenntnis gibt es fünf asiatische Länder, in denen es einen Parkausweis für Behinderte gibt. Allerdings gilt in keinem das Gegenseitigkeitsprinzip. Näheres finden Sie unter der Überschrift „Wo gilt Ihr Parkausweis?“. „Wir können Ihnen nicht sagen, ob Ihr Parkausweis in _ _ gültig ist” bedeutet, dass wir keine Hinweise auf Gegenseitigkeit bekommen konnten. Sie sollten sich vor dem Parken vor Ort erkundigen.
„Ihr Parkausweis ist nicht in _ _ gültig” bedeutet, dass uns entsprechende Informationen vorliegen und Sie die im Leitfaden aufgeführten Parkerleichterungen nicht beanspruchen können. Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen:
In jedem Fall gilt: Vor Ort erkundigen, korrekt und sicher parken, Vorschriften beachten, gute Reise! Hinweis: Wir haben die Informationen sorgfältig geprüft, übernehmen jedoch keine Verantwortung für fehlerhafte oder unvollständige Angaben. Prüfen Sie stets die Beschilderung der Parkplätze und erkundigen Sie sich vor Ort nach der Gültigkeit Ihres Parkausweises. Sie sollten die Parkerleichterung nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Parkausweis anerkannt ist. |
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