Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Japaner und Inhaber eines Parkausweises
Es liegen uns keine Informationen vor, ob Ihr Parkausweis in anderen Ländern der Welt gültig ist. Informieren Sie sich vor Ort.
Japan-Besucher
Ihr Parkausweis ist nicht in Japan gültig.
Kurzzeit-Parkausweise sind nicht erhältlich. |
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Parken auf Straßen (gilt nur für Inhaber eines japanischen Parkausweises)
Sie können zeitlich unbegrenzt im Parkverbot parken, müssen jedoch einen Hinweis über Ihren Aufenthaltsort und die Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind, sichtbar neben Ihren Parkausweis legen.
Möglicherweise können Sie an Parkuhren gebührenfrei parken. Informieren Sie sich vor Ort.
Es kann sein, dass Sie auf gebührenfreien Parkplätzen, für die die Parkdauer begrenzt ist, zeitlich unbegrenzt parken dürfen. Informieren Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern (gilt nur für Inhaber eines japanischen Parkausweises)
Möglicherweise dürfen Sie kostenfrei oder kostengünstiger parken. Beachten Sie die Parkhinweise bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal. |