Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Parken Sie nicht auf der gestreiften Fläche neben einem Behindertenparkplatz, denn sie dient Rollstuhlfahrern zum Ein- und Aussteigen.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie kommen aus Utah und sind Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis ist in den meisten US-Bundesstaaten und in vielen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
Utah-Besucher
Besucher aus einem anderen US-Bundesstaat sowie aus Kanada und Mexiko: Ihr Parkausweis ist in Utah gültig.
Besucher aus dem Ausland (außer Kanada und Mexiko): Wir können Ihnen leider momentan nicht sagen, ob Ihr Parkausweis in Utah gültig ist. Erkundigen Sie sich daher vor Ort, ob Ihnen die daneben abgebildeten Parkerleichterungen zustehen. |
|
Parken auf Straßen
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
An Parkuhren können Sie in einem zeitlich angemessenen Rahmen gebührenfrei parken.
Wir haben derzeit keine weiteren Informationen über Parkerleichterungen. Informieren Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
Je nach Parkplatz/Parkhaus gibt es unterschiedliche Parkerleichterungen. Beachten Sie daher die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal. |