Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Parken Sie nicht auf der gestreiften Fläche neben einem Behindertenparkplatz, denn sie dient Rollstuhlfahrern zum Ein- und Aussteigen.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie kommen aus dem Bundesstaat New York und sind Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis gilt in NYC nicht auf Straßenparkplätzen, aber auf Parkplätzen/in Parkhäusern.
Ihr Parkausweis ist in den meisten US-Bundesstaaten und in vielen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
New York-Besucher
Besucher aus einem anderen US-Bundesstaat: Ihr Parkausweis ist im Bundesstaat New York sowie auf/in NYC-Parkplätzen/Parkhäusern gültig, aber nicht auf NYC-Straßenparkplätzen.
Besucher aus dem Ausland: Wir können Ihnen leider momentan nicht sagen, ob Ihr Parkausweis im Bundesstaat New York (oder auf/in NYC-Parkplätzen/Parkhäusern) gültig ist. Erkundigen Sie sich daher vor Ort, ob Ihnen die daneben abgebildeten Parkerleichterungen zustehen.
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Parken auf Straßen
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken (Ausnahme: NYC – siehe oben „Wo gilt Ihr Parkausweis?“).
Nur Inhaber eines NYC-Parkausweises können die Parkerleichterungen auf Straßenparkplätzen in NYC beanspruchen.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken, auch in NYC.
Je nach Parkplatz/Parkhaus gibt es unterschiedliche Parkerleichterungen. Beachten Sie daher die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
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