Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Parken Sie nicht auf der gestreiften Fläche neben einem Behindertenparkplatz, denn sie dient Rollstuhlfahrern zum Ein- und Aussteigen.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie kommen aus New Jersey und sind Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis ist den meisten US-Bundesstaaten (Ausnahme: Straßenparkplätze in New York City), und in vielen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
New Jersey-Besucher
Besucher aus einem anderen US-Bundesstaat: Ihr Parkausweis ist in New Jersey (Ausnahme: Straßenparkplätze in New York City) gültig.
Besucher aus dem Ausland: Wir können Ihnen leider momentan nicht sagen, ob Ihr Parkausweis in New Jersey gültig ist. Erkundigen Sie sich daher vor Ort, ob Ihnen die daneben abgebildeten Parkerleichterungen zustehen |
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Parken auf Straßen
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
Das Parken an Parkuhren ist auch für Sie kostenpflichtig. Wenn Sie die erlaubte Höchstparkdauer überschreiten möchten, müssen Sie die maximale Parkgebühr bezahlen und dürfen dann bis zu 24 Stunden parken (die Stadtverwaltung kann eine Räumung des Parkplatzes nach 24 Stunden verlangen).
Wir haben derzeit keine weiteren Informationen über Parkerleichterungen. Informieren Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
Je nach Parkplatz/Parkhaus gibt es unterschiedliche Parkerleichterungen. Beachten Sie daher die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal. |