Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Parken Sie nicht auf der gestreiften Fläche neben einem Behindertenparkplatz, denn sie dient Rollstuhlfahrern zum Ein- und Aussteigen.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie kommen aus New Hampshire und sind Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis ist in den meisten US-Bundesstaaten und in vielen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
New Hampshire-Besucher
Besucher aus einem anderen US-Bundesstaat: Ihr Parkausweis ist in New Hampshire gültig.
Besucher aus dem Ausland: Ihr Parkausweis ist in New Hampshire gültig.
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Parken auf Straßen
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
An Parkuhren können Sie kostenlos parken, die Höchstparkdauer kann jedoch von Ort zu Ort variieren. Achten Sie daher auf die Beschilderung.
Wir haben derzeit keine weiteren Informationen über Parkerleichterungen. Informieren Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
Je nach Parkplatz/Parkhaus gibt es unterschiedliche Parkerleichterungen. Beachten Sie daher die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal. |