Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Parken Sie nicht auf der gestreiften Fläche neben einem Behindertenparkplatz, denn sie dient Rollstuhlfahrern zum Ein- und Aussteigen.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie kommen aus Maryland und sind Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis ist in den meisten US-Bundesstaaten und in vielen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
Maryland-Besucher
Besucher aus einem anderen US-Bundesstaat: Ihr Parkausweis ist in Maryland gültig.
Besucher aus dem Ausland: Ihr Parkausweis ist in Maryland gültig.
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Parken auf Straßen
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen müssen Sie nicht bezahlen und können doppelt so lange wie erlaubt parken, jedoch nicht länger als vier Stunden (außerhalb von Maryland, einschließlich dem District of Columbia, gelten andere gesetzliche Bestimmungen für Parkuhren. Informieren Sie sich daher vor Ort).
Wir haben derzeit keine weiteren Informationen über Parkerleichterungen. Erkundigen Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
Je nach Parkplatz/Parkhaus gibt es unterschiedliche Parkerleichterungen. Beachten Sie daher die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
Maryland-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |