Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Parken Sie nicht auf der gestreiften Fläche neben einem Behindertenparkplatz, denn sie dient Rollstuhlfahrern zum Ein- und Aussteigen.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie kommen aus Alaska und sind Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis ist in den meisten US-Bundesstaaten und in vielen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
Alaska-Besucher
Besucher aus einem anderen US-Bundesstaat: Ihr Parkausweis ist in Alaska gültig.
Besucher aus dem Ausland: Uns ist derzeit nicht bekannt, ob Ihr Parkausweis in Alaska gültig ist. Erkundigen Sie sich daher vor Ort, ob Ihnen die daneben abgebildeten Parkerleichterungen zustehen. |
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Parken auf Straßen
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
Sie müssen für kostenpflichtiges Parken auch bezahlen und dürfen die bezahlte Parkdauer nicht überschreiten.
Wir haben derzeit keine weiteren Informationen über Parkerleichterungen. Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
Je nach Parkplatz/Parkhaus gibt es unterschiedliche Parkerleichterungen. Beachten Sie daher die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal. |