Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie kommen aus Südaustralien und sind Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis ist in allen Bundesstaaten und Territorien Australiens und in vielen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
Besucher aus dem Ausland
Ihr Parkausweis gilt nicht in Südaustralien, Sie können damit aber einen Kurzzeit-Parkausweis beantragen.
Wenden Sie sich an das SA Customer Service Centre (www.sa.gov.au, klicken Sie auf 'Permits' und dann auf 'Parking Permits'). |
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot; parken Sie nicht in Ladezonen und für Busse reservierten Zonen oder im Halteverbot.
An Parkuhren müssen Sie ebenfalls bezahlen, aber Sie können doppelt so lange wie maximal erlaubt parken oder für die Höchstparkdauer plus weitere 90 Minuten, je nachdem, was länger ist.
Die gleichen Regeln gelten für Parkplätze, die keine Parkuhren haben, aber auf denen das Parken zeitlich begrenzt ist.
Die auf Behindertenparkplätzen angezeigten zeitlichen Parkbeschränkungen dürfen Sie nicht überschreiten.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
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