Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie kommen aus New South Wales und sind Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis ist in allen Bundesstaaten und Territorien Australiens und in vielen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
Besucher aus dem Ausland
Ihr Parkausweis ist in New South Wales gültig. |
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot; parken Sie nicht in Ladezonen und für Busse reservierten Zonen oder im Halteverbot.
Auf gebührenpflichtigen Parkbuchten (Parkuhr, Parkscheinautomat) gilt für Sie Folgendes:
- Wenn die Höchstparkdauer an einer Parkuhr/einem Parkscheinautomaten unter 30 Minuten ist, dürfen Sie maximal 30 Minuten kostenfrei parken.
- Wenn die Höchstparkdauer an einer Parkuhr/einem Parkscheinautomaten 30 Minuten beträgt, dürfen Sie maximal zwei Stunden kostenfrei parken.
- Wenn die Höchstparkdauer an einer Parkuhr/einem Parkscheinautomaten über 30 Minuten beträgt, dürfen Sie kostenfrei und zeitlich unbegrenzt parken.
Die gleichen Regeln gelten für Parkplätze, die keine Parkuhren haben, aber auf denen das Parken zeitlich begrenzt ist.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Hier gibt es unterschiedliche Regelungen. Beachten Sie die Parkhinweise bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
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