Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Neuseeländer und Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis von CCS Disability Action ist überall in Neuseeland gültig und in vielen anderen Ländern der Welt.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
Ausländische Neuseeland-Besucher
Ihr Parkausweis gilt nicht in Neuseeland, Sie können jedoch gegen Gebühr einen Kurzzeit-Parkausweis bei Einreise erwerben.
Wenden Sie sich an CCS Disability Action (siehe unten). |
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot; parken Sie nicht in verkehrsbeschränkten Zonen wie Ladezonen und für Busse reservierte Zonen oder am Taxistand.
Möglicherweise dürfen Sie länger als angezeigt in einer Parkbucht mit Parkuhr oder auf sonstigen zeitlich beschränkten Straßenparkplätzen parken. Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort.
Je nach Kommune können die Parkerleichterungen variieren. Informieren Sie sich daher vor Ort.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Hier gibt es unterschiedliche Regelungen. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal. |