Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie kommen aus dem Australian Capital Territory und sind Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis ist in allen Bundesstaaten und Territorien Australiens und in vielen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
Besucher aus dem Ausland
Ihr Parkausweis ist im Australian Capital Territory gültig. |
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot; parken Sie nicht in verkehrsbeschränkten Zonen wie Ladezonen und für Busse reservierte Zonen, im Halteverbot oder auf einem Parkplatz, der für Inhaber anderer Parkausweise reserviert ist, z.B. Ärzte oder Pflegedienste.
Auf gebührenpflichtigen Parkbuchten (Parkuhr, Parkscheinautomat) gilt für Sie Folgendes:
- Wenn die Höchstparkdauer an einer Parkuhr/einem Parkscheinautomaten 30 Minuten oder weniger beträgt, dürfen Sie maximal zwei Stunden kostenfrei parken.
- Wenn die Höchstparkdauer an einer Parkuhr/einem Parkscheinautomaten über 30 Minuten ist, dürfen Sie kostenfrei und zeitlich unbegrenzt parken.
Auf gebührenfreien Parkplätzen, die eine zeitliche Beschränkung haben, gilt für Sie:
- Maximal zwei Stunden Parkzeit, wenn die Parkdauer auf 30 oder weniger Minuten beschränkt ist.
- Zeitlich unbegrenztes Parken, wenn die erlaubte Parkdauer mehr als 30 Minuten beträgt.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Auf staatlichen Parkplätzen/Parkhäusern gilt für Sie Folgendes:
- Kostenfreies Parken für maximal zwei Stunden, wenn die Parkdauer auf 30 oder weniger Minuten beschränkt ist.
- Unbegrenztes kostenfreies Parken, wenn die erlaubte Parkdauer mehr als 30 Minuten beträgt.
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