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Naher OstenWillkommen auf den Seiten des FIA-Leitfadens zur Verwendung des Parkausweises für Behinderte mit Informationen über den Nahen Osten. Lesen Sie diese Seite und klicken Sie dann auf das Land, in das Sie reisen möchten.
Nach unserer Kenntnis gibt es zwei Länder im Nahen Osten, in denen es einen Parkausweis für Behinderte gibt. Beide bieten ihren Besuchern Gegenseitigkeit. Wir haben versucht, dies im Leitfaden zu verdeutlichen.
„Ihr Parkausweis ist in _ _ gültig“ bedeutet, dass die gegenseitige Anerkennung von einem FIA-Mitgliedsclub oder Regierungsexperten bzw. von beiden bestätigt wurde.
„Wir können Ihnen nicht sagen, ob Ihr Parkausweis in _ _ gültig ist” bedeutet, dass wir keine Hinweise auf Gegenseitigkeit bekommen konnten. Sie sollten sich vor dem Parken vor Ort erkundigen.
Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen:
In jedem Fall gilt: Vor Ort erkundigen, korrekt und sicher parken, Vorschriften beachten, gute Reise!
Hinweis: Wir haben die Informationen sorgfältig geprüft, übernehmen jedoch keine Verantwortung für fehlerhafte oder unvollständige Angaben. Prüfen Sie stets die Beschilderung der Parkplätze und erkundigen Sie sich vor Ort nach der Gültigkeit Ihres Parkausweises. Sie sollten die Parkerleichterung nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Parkausweis anerkannt ist. |
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