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Ungarn

Hungary

Ungarn hat den Parkausweis für Behinderte nach einheitlichem Gemeinschaftsmodell nicht eingeführt, sondern stellt einen eigenen Parkausweis aus



Parkplätze


Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.

 

Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.

 

Wo gilt Ihr Parkausweis?


Sie sind Ungar und Inhaber eines Parkausweises

Möglicherweise ist Ihr Parkausweis (es handelt sich nicht um das EU-einheitliche Modell) in einigen anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen Ländern außerhalb Europas, die lediglich das EU-einheitliche Modell akzeptieren, nicht gültig.

 

Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.

 

Ungarn-Besucher

Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Uns liegen derzeit keine Informationen vor, ob Ihr Parkausweis in Ungarn gültig ist. Informieren Sie sich vor Ort.

 

Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Uns liegen derzeit keine Informationen vor, ob Ihr Parkausweis in Ungarn gültig ist. Informieren Sie sich vor Ort.

 

Parken auf Straßen

 

Behindertenparkplätze auf Straßen und auf Parkplätzen/in Parkhäusern sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.

Parken auf Straßen, and denen Parkgebühren erhoben werden, ist für 60 Minuten kostenfrei. Die maximale Parkdauer kann um 60 Minuten überschritten werden. Informieren Sie sich vor Ort.

 

Fahren und Parken in Fußgängerzonen ist erlaubt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.

 

An einigen Stellen mit Parkverbot dürfen Sie parken, wenn das Halteverbot nicht für Be- und Entladen angezeigt ist und Sie den Verkehr nicht gefährden oder behindern. Informieren Sie sich vor Ort.

 

Parken Sie nicht im eingeschränkten Halteverbot (Be- und Entladen).

 

Fahren Sie nur in verkehrsberuhigte Straßen oder Zonen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, Ihr Ziel zu erreichen. Es wird empfohlen, dies nur im Notfall zu tun.

 

Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern

 

Einige Parkplätze/-häuser erlauben kostenfreies Parken für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal. Erkundigen Sie sich vor Ort, ob Ihr Parkausweis gültig ist.

 

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