Parkplätze Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Wo gilt Ihr Parkausweis? Sie sind Tscheche und Inhaber des 01-Parkausweises Möglicherweise ist Ihr 01-Parkausweis in einigen anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten oder in Ländern, die ausschließlich den EU-einheitlichen Parkausweis akzeptieren, nicht gültig. Informieren Sie sich vor Ort.
Besucher der Tschechischen Republik Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in der Tschechischen Republik gültig, vorausgesetzt - es handelt sich um den EU-einheitlichen Parkausweis oder
- er ist mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet
Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in der Tschechischen Republik gültig, vorausgesetzt er ist mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. |
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot.
Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Zonen.
Kostenpflichtiges Parken sowie zeitliche Begrenzungen gelten auch für Sie.
Beachten Sie die Begrenzung der Parkdauer auf kostenfreien Parkplätzen.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Parkplätze/Parkhäuser sind möglicherweise auch für Sie kostenpflichtig. Beachten Sie die Parkhinweise bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
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