Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Spanier und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Spanien-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Spanien gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Spanien gültig. |
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot. Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen. In den meisten Gegenden müssen Sie auf gebührenpflichtigen Parkplätzen bezahlen und dürfen die bezahlte Parkdauer nicht überschreiten. Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort. In den meisten Gegenden, können Sie auf kostenfreien, jedoch zeitlich begrenzten Parkplätzen die Zeitbeschränkung überschreiten. Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort. Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Einige Parkplätze/-häuser erlauben kostenfreies Parken. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal. Spanien-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |