Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Parken Sie nicht auf einem Parkplatz, der mit einem Kreuz gekennzeichnet ist (da dieser reserviert ist). Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Slowake und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Slowakei-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in der Slowakei gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Uns liegen derzeit keine Information vor, ob Ihr Parkausweis in der Slowakei gültig ist. |
|
Parken auf Straßen
Sie können im Parkverbot parken, vorausgesetzt Sie behindern oder gefährden nicht den Verkehr.
Sie können in Bereichen parken, die nur für den Lieferverkehr freigegeben sind.
Es liegen uns derzeit keine weiteren Informationen über sonstige Parkerleichterungen vor.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Einige Parkplätze/-häuser erlauben kostenfreies oder kostengünstigeres Parken für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
Slowakei-Besucher – gilt NUR für Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |