Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Schweizer und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Schweiz-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in der Schweiz gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Schweiz gültig. Parkscheibe: Wenn Sie Parkerleichterungen nutzen, müssen Sie eine Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug anbringen. |
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Parken auf Straßen
Sie können im Parkverbot bis zu drei Stunden parken, vorausgesetzt Sie behindern oder gefährden nicht den Verkehr.
In einigen Gegenden müssen Sie für das Parken bezahlen und dürfen die bezahlte Parkdauer nicht überschreiten. Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort.
In anderen Gegenden können Sie die bezahlte maximale Parkdauer um bis zu sechs Stunden überschreiten. Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort.
Sie können auf kostenfreien, jedoch zeitlich begrenzten Parkplätzen bis zu sechs Stunden über die maximale Parkdauer hinaus parken.
Bei entsprechender örtlicher Beschilderung können Sie bis zu zwei Stunden in verkehrsberuhigten Zonen wie z.B. Wohngebieten und Fußgängerzonen parken. Beachten Sie die Beschilderung bzw. informieren Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Möglicherweise müssen Sie für das Parken bezahlen und dürfen die bezahlte Parkdauer nicht überschreiten. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
Schweiz-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |