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Rumänien |
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Nach unserer Kenntnis gibt es in Rumänien einen Parkausweis für Behinderte, es liegen uns jedoch derzeit keine Informationen vor, ob es sich dabei um den Parkausweis gemäß einheitlichem Gemeinschaftsmodell handelt |
Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Rumäne und Inhaber eines Parkausweises Da uns derzeit kaum Informationen über barrierefreies Parken in Ihrem Land vorliegen, können wir leider keine Aussagen über die Verwendung des Parkausweises außerhalb von Rumänien machen. Rumänien-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Rumänien gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Rumänien gültig. |
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Parken auf Straßen
Sie können auf einem mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken. Es gibt keine weiteren Parkerleichterungen für Inhaber eines Parkausweises. Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Uns sind derzeit keine Parkerleichterungen auf Parkplätzen/in Parkhäusern bekannt. Beachten Sie die Parkhinweise bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal. |
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