Parkplätze Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis? Sie sind Österreicher und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Österreich-Besucher Besucher aus einem EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis gilt auch in Österreich. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis gilt auch in Österreich, sofern er im Wesentlichen dem österreichischen Ausweis entspricht. |
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Parken auf Straßen Parken Sie nicht auf Straßen, an denen Halten und Parken verboten ist. In Fußgängerzonen dürfen Sie nur während der für den Lieferverkehr freigegebenen Zeiten fahren und parken. Informieren Sie sich vor Ort.
Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ist das Parken überwiegend kostenfrei und zeitlich unbegrenzt möglich. Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort. Auf kostenfreien Parkplätzen mit zeitlicher Beschränkung dürfen Sie für unbegrenzte Zeit parken. Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern Hier gibt es unterschiedliche Regelungen. Beachten Sie die Parkhinweise bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
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