Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Norweger und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Norwegen-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Norwegen gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Norwegen gültig. |
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot.
Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.
Sie können kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung auf kostenpflichtigen Parkplätzen parken.
Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen, für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist, zeitlich unbegrenzt parken, es sei denn es wird eine Frist für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis angezeigt.
Sie können auf für Anwohner reservierten Parkplätzen parken.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Einige Parkplätze/-häuser erlauben kostenfreies und zeitlich unbefristetes Parken für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis, allerdings nur auf den mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätzen. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
Norwegen-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |