Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Niederländer und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Niederlande-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in den Niederlanden gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in den Niederlanden gültig, vorausgesetzt er ist mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet |
|
Parken auf Straßen
Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.
Mit Parkausweis dürfen Sie bis zu drei Stunden im Parkverbot parken, wenn Sie den Verkehr nicht gefährden oder behindern.
Gebührenpflichtige Parkplätze sind in der Regel für Sie nicht kostenfrei. Auch darf die bezahlte Parkdauer nicht überschritten werden. Da es örtliche Abweichungen geben kann, sollten Sie sich vor Ort informieren.
Auf gebührenfreien Parkplätzen mit zeitlicher Beschränkung dürfen Sie für unbegrenzte Zeit parken (blaue Zone).
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Es werden keine Sonderregelungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis angeboten.
Niederlande-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |