Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Luxemburger und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Luxemburg-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Luxemburg gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Luxemburg gültig. |
|
Parken auf Straßen
Außer auf mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätzen zu parken, gibt es keine Parkerleichterungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis.
Sie müssen sämtliche Verkehrs- und Parkvorschriften einhalten. Parken ist kostenpflichtig und zeitlich begrenzt.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Es gelten keine Sonderregelungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis.
Luxemburg-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |