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Luxemburg

Luxembourg

Luxemburg hat den Parkausweis gemäß einheitlichem Gemeinschaftsmodell eingeführt


Parkplätze


Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.

 

Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.

 

Wo gilt Ihr Parkausweis?


Sie sind Luxemburger und Inhaber eines Parkausweises

Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig.

 

Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.

 

Luxemburg-Besucher

Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Luxemburg gültig.

 

Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Luxemburg gültig.

 

Parken auf Straßen


Außer auf mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätzen zu parken, gibt es keine Parkerleichterungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis.

 

Sie müssen sämtliche Verkehrs- und Parkvorschriften einhalten. Parken ist kostenpflichtig und zeitlich begrenzt.

 

Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern


Es gelten keine Sonderregelungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis.

 

Luxemburg-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis.

 

Luxemburg-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis

 

Click here to print notice

 

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