Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Lette und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Lettland-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Lettland gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Lettland nicht gültig. |
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Parken auf Straßen
Sie können im Parkverbot zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen des Fahrzeugs maximal 5 Minuten parken.
Sie können in Zonen, die für den Verkehr gesperrt sind, parken, dürfen den Verkehr jedoch nicht behindern oder gefährden.
Wir haben keine Informationen über kostenpflichtiges Parken bzw. kostenfreies, jedoch zeitlich begrenztes Parken. Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Es gibt unterschiedliche Regelungen sowohl für staatliche also auch für private Parkplätze/-häuser. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
Lettland-Besucher – gilt NUR für Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |