Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Grieche und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Griechenland-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Griechenland gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Griechenland gültig. |
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot.
Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.
In den meisten Gegenden müssen Sie auf gebührenpflichtigen Parkplätzen auch bezahlen.
Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen, für die jedoch die Parkdauer begrenzt ist, zeitlich unbegrenzt parken.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Einige Parkplätze/-häuser erlauben kostenfreies Parken für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
Griechenland-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |