Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Franzose und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Frankreich-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Frankreich gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Frankreich nicht gültig. |
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Parken auf Straßen
Parken Sie nicht im Parkverbot.
Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.
In Paris und in einigen anderen Städten können Sie kostenfrei und zeitlich unbegrenzt an Parkuhren und Parkscheinautomaten parken. Informieren Sie sich vor Ort.
Andernorts müssen Sie für das Parken bezahlen und dürfen die bezahlte Parkdauer nicht überschreiten. Informieren Sie sich vor Ort.
In vielen Gegenden können Sie ohne zeitliche Parkbeschränkung auf kostenfreien, jedoch zeitlich begrenzten Parkplätzen parken.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Inhabern eines Parkausweises werden auf zahlreichen Parkplätze/Parkhäusern Parkerleichterungen eingeräumt. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
Frankreich-Besucher – gilt NUR für Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |