Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Finne und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig. Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Finnland-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Finnland gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Finnland nicht gültig. |
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Parken auf Straßen
In einigen Gegenden können Sie im Parkverbot parken, vorausgesetzt Sie behindern oder gefährden damit nicht den Verkehr. Informieren Sie sich vor Ort. Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen. Sie können kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung auf kostenpflichtigen Parkplätzen parken. Sie können ohne zeitliche Parkbeschränkung auf kostenfreien, jedoch zeitlich begrenzten Parkplätzen parken. Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Hier gibt es unterschiedliche Regelungen. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal. Finnland-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |