Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol und entsprechender Beschilderung gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Deutscher und Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
Deutschland-Besucher
Besucher aus einem EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis gilt in Deutschland.
Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis gilt in Deutschland nicht, Sie können jedoch eine befristete Parkgenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde (Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung) für Ihren Zielort beantragen.
Parkscheibe: Wenn Sie Parkerleichterungen auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzungen in Anspruch nehmen, müssen Sie eine Parkscheibe (Beispiel aus Deutschland, Bild 318) gut sichtbar im Fahrzeug anbringen |
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Parken auf Straßen
Hinweis: Die folgenden Parkerleichterungen gelten nur, wenn es keinen alternativen Parkplatz in der Nähe gibt.
Sie dürfen auf Straßen oder an Stellen, an denen eingeschränktes Halteverbot (Bild 286) angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhalteverbots (Bild 290.1) bis zu drei Stunden parken.
In Fußgängerzonen dürfen Sie nur während der für das Be- oder Entladen freigegebenen Zeiten parken. Beachten Sie die Beschilderung.
Auf kostenpflichtigen Parkplätzen an der Straße dürfen Sie maximal 24 Stunden gebührenfrei parken.
Auf kostenfreien Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung der Parkdauer dürfen Sie bis zu 24 Stunden parken.
Anwohnerparkplätzen dürfen Sie maximal drei Stunden parken.
Sie dürfen in verkehrsberuhigten Bereichen parken, wenn Sie den Durchgangsverkehr nicht behindern oder gefährden.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Hier gibt es unterschiedliche Regelungen. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
Deutschland-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis. |