Parkplätze Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Wo gilt Ihr Parkausweis? Sie sind Belgier und Inhaber eines Parkausweises Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
Belgien-Besucher Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Belgien gültig. Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Belgien gültig, vorausgesetzt er ist mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
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Parken auf StraßenParken Sie nicht im Parkverbot. Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.
Kostenpflichtiges Parken ist für Inhaber eines Parkausweises oft kostenlos und zeitlich unbegrenzt. Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort.
Sie können auf kostenpflichtigen Kurzparkplätzen ohne zeitliche Begrenzung parken, müssen jedoch nach Ablauf der Zeit erneut bezahlen.
Sie können auf gebührenfreien Kurzparkplätzen unbeschränkt parken.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern Einige Parkplätze/-häuser erlauben kostenfreies Parken für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis, allerdings nur auf den mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Flächen. Beachten Sie die Parkhinweise bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
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