Parkplätze
Behindertenparkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie sind Mexikaner mit Behinderung
Wir können Ihnen derzeit keine Informationen über Parkerleichterungen in Mexiko bzw. Ihr Recht auf Parkerleichterungen in einem anderen Land, in das Sie reisen möchten, geben.
Mexiko-Besucher
Ihr Parkausweis gilt nicht in Mexiko. |
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Parken auf Straßen (gilt nur für mexikanische Behinderte)
Parken Sie nicht im Parkverbot.
Parken Sie nur dort, wo Ihr Fahrzeug den Verkehr nicht behindert oder gefährdet.
Sie müssen für kostenpflichtiges Parken auch bezahlen und dürfen die bezahlte Parkdauer nicht überschreiten.
Sie dürfen die Höchstparkdauer auf einem kostenfreien, aber zeitlich begrenzten Parkplatz nicht überschreiten.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern (gilt nur für mexikanische Behinderte)
Außer auf mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätzen zu parken, gibt es keine weiteren Parkerleichterungen für Behinderte. |