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Yukon |
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Das Territorium Yukon bietet nur in der Hauptstadt Whitehorse einen Parkausweis für Behinderte. Die zuständige Stelle ist die Stadtverwaltung (Bylaw Services Department) |
Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie kommen aus Yukon und sind Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis ist in allen kanadischen Provinzen und Territorien und in vielen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
Yukon-Besucher
Ihr Parkausweis ist in Yukon gültig. |
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Parken auf Straßen
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz im Allgemeinen nicht länger als zwei Stunden parken.
An Parkuhren können Sie kostenfrei, jedoch maximal zwei Stunden parken.
Nach unserer Kenntnis werden Inhabern eines Parkausweises keine weiteren Parkerleichterungen eingeräumt. Beachten Sie die jeweilige Beschilderung bzw. erkundigen Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Hier gibt es unterschiedliche Regelungen. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
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Yukon-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis
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Weitere Informationen erhalten Sie unter:
E-mail: bylaw.services@whitehorse.ca |
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