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New Brunswick |
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Für den Parkausweis für Behinderte in New Brunswick ist das Amt für Öffentliche Sicherheit – Bereich Kraftfahrzeuge (Department of Public Safety – Motor Vehicle Branch) zuständig |
Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie kommen aus New Brunswick und sind Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis ist in allen kanadischen Provinzen und Territorien und in vielen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
New Brunswick-Besucher
Ihr Parkausweis ist in New Brunswick gültig.
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Parken auf Straßen
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
Nach unserer Kenntnis werden Inhabern eines Parkausweises keine weiteren Parkerleichterungen eingeräumt. Da jedoch die einzelnen Stadtverwaltungen für die Parkvorschriften zuständig sind, kann es zu Abweichungen kommen. Beachten Sie die jeweilige Beschilderung bzw. erkundigen Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Hier gibt es unterschiedliche Regelungen. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal. |
New Brunswick-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis
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Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Website
Tel.: + 1 506-444-3000 oder + 1-800-442-4412
E-mail: pcsdp@gnb.ca |
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