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Neufundland und Labrador |
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Für den Parkausweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität in Neufundland ist die Kfz-Zulassungsbehörde (Department of Government Services (Motor Registration Division) zuständig |
Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie kommen aus Neufundland und Labrador und sind Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis ist in allen kanadischen Provinzen und Territorien und in vielen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
Neufundland- und Labrador-Besucher
Ihr Parkausweis ist in Neufundland und Labrador gültig.
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Parken auf Straßen
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
Nach unserer Kenntnis werden Inhabern eines Parkausweises keine weiteren Parkerleichterungen eingeräumt. Da jedoch die einzelnen Stadtverwaltungen für die Parkvorschriften zuständig sind, kann es zu Abweichungen kommen. Beachten Sie die jeweilige Beschilderung bzw. erkundigen Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Hier gibt es unterschiedliche Regelungen. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
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Neufundland- und Labrador-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis
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Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Website
Tel.: + 1 709-729-0345 oder 1-877-636-6867
E-mail: disabledparkpermits@gov.nl.ca |
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