Parkplätze
Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.
Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.
Wo gilt Ihr Parkausweis?
Sie kommen aus Alberta und sind Inhaber eines Parkausweises
Ihr Parkausweis ist in allen kanadischen Provinzen und Territorien und in vielen anderen Ländern der Welt gültig.
Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.
Alberta-Besucher
Ihr Parkausweis ist in Alberta gültig.
Für den Fall, dass Sie Ihren Parkausweis vergessen haben, können Sie einen Kurzzeit-Parkausweis mit Gültigkeit zwischen drei (rot) und zwölf (weiß) Monaten beantragen, je nach Länge Ihres Aufenthaltes.
Am Ende Ihres Aufenthaltes müssen Sie den Kurzzeit-Parkausweis zurückgeben. |
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Parken auf Straßen
Sie können auf einem mit dem internationalen Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplatz parken.
Nach unserer Kenntnis werden Inhabern eines Parkausweises keine weiteren Parkerleichterungen eingeräumt.
Da jedoch die einzelnen Stadtverwaltungen für die Parkvorschriften zuständig sind, kann es zu Abweichungen kommen. Beachten Sie die jeweilige Beschilderung bzw. erkundigen Sie sich vor Ort.
Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern
Hier gibt es unterschiedliche Regelungen. Beachten Sie die Hinweisschilder bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.
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